(1) Trainingsbetrieb
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
§ 10
Betriebsverbote sowie Betriebs-und Dienstleistungsbeschränkungen
(1) Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen …
“7. Angebote des Freizeit-und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt”
Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30.November 2020 außer Kraft.
(2) Spielbetrieb
… der Jugendausschuss und der Frauen- und Mädchenausschuss setzen ab sofort ihre Spiele bis auf weiteres ab. – s. HP des KJA